Baumschutzverordnung
04.04.15
Von: FDP Ottobrunn
Antrag am 04.04.2015: Streichung bzw. Änderung der Baumschutzverordnung der Gemeinde Ottobrunn Begründung: Viele Gartenbesitzer fühlen sich durch die sehr eng ausgelegte Baumschutzverordnung bevormundet. Die Einholung von Fällgenehmigungen ist mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Streichung der Verordnung bedeutet einen Abbau an Bürokratie und eine Entlastung der Gemeindeverwaltung von nicht einfachen Ermessensentscheidungen. Unsere Nachbargemeinden Neubiberg und Putzbrunn, die keine Baumschutzverordnung. haben, ...