Baumschutzverordnung

Antrag am 04.04.2015:

Streichung bzw. Änderung der Baumschutzverordnung der Gemeinde Ottobrunn

Begründung:

Viele Gartenbesitzer fühlen sich durch die sehr eng ausgelegte Baumschutzverordnung bevormundet. Die Einholung von Fällgenehmigungen ist mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Streichung der Verordnung bedeutet einen Abbau an Bürokratie und eine Entlastung der Gemeindeverwaltung von nicht einfachen Ermessensentscheidungen. Unsere Nachbargemeinden Neubiberg und Putzbrunn, die keine Baumschutzverordnung. haben, sind  nicht weniger durchgrünt als Ottobrunn.

Die Baumschutzverordnung ist nur auf Wachstum ausgelegt. Die weitgehend kleinen Gärten in Ottobrunn verlangen ein Gleichgewicht zwischen Bäumen und Garten. Die Beschattung von Solaranlagen durch Bäume wird nicht berücksichtigt.

Beschluss vom 16.12.2015:

Streichung: Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 26.07.2017:

Änderung:

  • Erweiterung des Stammumfangs von Nadelbäumen für nicht geschützte Bäume von 50 cm auf 80 cm in 1 m Höhe.

  • Einbeziehung von Obstbäumen in die Baumschutzverordnung, die damit auch als Ersatzpflanzungen zugelassen sind.

Mehrheitlich angenommen